Cross-Country-Garni-Hotel Ruppiner Land

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich


  1. Diese Geschäftbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, so wie für alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen vom Cross-Country-Hotel Ruppiner Land.
  2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung


  1. Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme der Leistung vom Cross-Country-Hotel Ruppiner Land durch den Kunden. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Angebote haben keinerlei Rechts- Buchungsverbindlichkeit.
  2. Vertragspartner sind das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Cross-Country-Hotel Ruppiner Land gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahme, bzw. Beherbergungsvertrag.
  3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 3 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten vom Cross-Country-Hotel Ruppiner Land auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


  1. Das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Dem Kunden steht ein Beherbergungsrecht zu, jedoch hat das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land keine Beherbergungspflicht.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise vom Cross-Country-Hotel Ruppiner Land zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen vom Cross-Country-Hotel Ruppiner Land an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht werden, werden die Preise automatisch angeglichen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 3 Monate und erhöhen sich die vom Cross-Country-Hotel Ruppiner Land für angebotene Leistungen berechneter Preis, so kann dieser vertraglich vereinbarte Preis angemessen angehoben werden.
  4. Die Preise können von dem Cross-Country-Hotel Ruppiner Land ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land zustimmt.
  5. Rechnungen vom Cross-Country-Hotel Ruppiner Land ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land berechtigt, Zinsen in Höhe von 1% pro Monat zu verlangen.
  6. Das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung Minderung des Leistungsbetrags verlangen.

4. Rücktritt des Kunden vom Vertrag (Abbestellung, Stornierung)


  1. Ein Rücktritt des Kunden vom geschlossenen Vertrag mit dem Cross-Country-Hotel Ruppiner Land bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern zwischen dem Cross-Country-Hotel Ruppiner Land und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin seinen Rücktritt schriftlich gegenüber dem Cross-Country-Hotel Ruppiner Land ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotel Dem Cross-Country-Hotel Ruppiner Land steht es frei, den ihr entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück, 50 % für Halb- und Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder der dem Hotel der entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Pauschale.

5. Rücktritt des Cross-Country-Hotel Ruppiner Land


  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage im Cross-Country-Hotel Ruppiner Land auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Cross-Country-Hotel Ruppiner Land gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, zum Beispiel wenn:
    1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (Person des Kunden, Zweck der Anmietung usw.) gebucht wurden,
    3. das Hotel begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung vom Cross-Country-Hotel Ruppiner Land den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
    4. ein Verstoß gegen Punkt 1.2 (Geltungsbereich) vorliegt.
  3. Das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land hat dem Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Cross-Country-Hotel Ruppiner Land entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe


  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise am Anreisetag muß bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, hat dieser rechtzeitig das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land zu informieren. Sollte der Gast weder angereist sein noch sich gemeldet haben, besteht seitens des Hotels Ruppiner Land das Recht, im Sinne der Schadenminimierung das Zimmer ab dem selben Tag für eine weitere Vermietung freizugeben. Die nicht belegte Zeit wird dem Kunden in Rechnung gestellt, gem. §4.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Cross-Country-Hotel Ruppiner Land nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung


  1. Das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Cross-Country-Hotel Ruppiner Land zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen im Cross-Country-Hotel Ruppiner Land auftreten, so wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten
  2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht vom Cross-Country-Hotel Ruppiner Land besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land nicht. Dasselbe gilt für Erfüllungsgehilfen vom Cross-Country-Hotel Ruppiner Land .
  3. Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen vom Cross-Country-Hotel Ruppiner Land wie Sauna, Kegelbahn, etc. auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Hotel nicht.
  4. Das Cross-Country-Hotel Ruppiner Land bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer dreimonatigen Aufbewahrungsfrist veräußert. Schadenersatzansprüche - außer wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - sind ausgeschlossen.
  5. Für Schäden die durch die Nutzung des Gastes an, Betriebseinrichtungen, Zimmereinrichtungen, Freizeiteinrichtungen, etc. im Hotel entstehen, haftet der Gast zu Gänze in Höhe einer Neuanschaffung.

8. Schlussbestimmungen


  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Cross-Country-Hotel Ruppiner Land
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Neuruppin.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.